Abgeschickt von Ursula am 17 November, 2002 um 22:42:12:
Ichhabe kürzlich gelesen, bei der Anästhesieform des sogenannten Dämmerschlafs, der bei einer Weisheitszahn-OP angewandt werden kann, würde eine gesetzliche Krankenkasse den Betrag evtl nicht übernehmen. Trifft dies zu und wenn ja, auf wie viel würde der Eigenanteil fallen?