Re: Weisheitszahnentfernung


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Abgeschickt von Gerhard am 08 August, 2002 um 20:31:40:

Antwort auf: Weisheitszahnentfernung von Horst am 06 August, 2002 um 17:49:45:

: Hallo!

In der Regel reicht eine örtliche Betäubung völlig zur Entfernung eines veragerten Weieitszahnes aus. Eine kieferorthopädiche Regulierung ist möglich, wird jedoch nur bis zum 18. Lebensjahr bezahlt, wenn zusätzlich bestimmte Kriterien erfüllt sind. Es kommt nach der Entfernung eines Weisheitsahnes im Unterkiefer meist zu einer Schwellung und evtl. zu Schluckbeschwerden.Schmerzen können auftreten, sind jedoch mit entsprechenden Medikamenten leicht beherrschbar.


: Gruß
Gerhard



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