Re: Krankschreibung?


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Abgeschickt von Martin am 25 Februar, 2004 um 03:53:11:

Antwort auf: Krankschreibung? von Tom am 22 Januar, 2004 um 02:41:59:

Also, Krankschreibung heisst das du Arbeitsunfähig bist, das hilft dir gar nicht. Was du brauchst ist eine Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit.

Wenn du deinem Zahnartzt sagst, das du Schmerzen hast (Aufgrund der WHZ Behandlung) und fühlst dich nicht fit für die Prüfung, dann wird der Zahnartzt dir Prüfungsunfähigkeit Atestieren.

Klar kann der PA damit kommen, das die WHZ Behandlung auch nach der Prüfung hätte stattfinden können. Aber wenn sie erst mal stattgefunden hat und die Schmerzen da sind (oder Plausibel ist das sie da sind) dann bist du nun mal Prüfungsunfähig, dann kann der PA auch nix machen.

Ob ich mir aber Zähne ziehen lassen würde, nur um Prüfungen zu engehen, das weiss ich nicht. Wenns eh gemacht werden muss, dann ists egal, aber so?

Du kannst übrigens auch morgens vor der Prüfung zum Hausartzt gehen, und sagen du hast ganz dolle Kopf/Magenschmerzen und kannst nicht and der Prüfung Teilnehmen. Er kann es schlecht überprüfen, also wird er dich wohl Prüfungsunfähig schreiben, weil sowas ja nun mal passieren kann.

Wenn dir das aber zwei mal kurz hintereinander passiert, dann könnte der PA misstrauisch werden, und meines Wissens sogar eine Amtsärtzliche Untersuchung Ansetzen.

Mach was du für Richtig hällst. Aber Ewig kannst du deine Prüfung nicht aufschieben. Und der Prüfungsausschuss wird bei Prüfungsunfähigkeit (und gerade wenn er den Verdacht hat, du mogelst) einen Ersatztermin möglichst früh ansetzen.


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